Hat der Notfallplan der Bahn das Chaos nur noch verschlimmert?
Am frühen Morgen hat das Arbeitsgericht Chemnitz den Streik der Lokführer im Nahverkehr zugelassen unteragten aber Streiks im fern- und Güterverkehr.
Da stand allerdings schon der Notfallplan für Nah- und Fernverkehr der Bahn. Dieser Notfallplan wurde wegen der Kurzfristigkeit der Gerichtsentscheidung auch in dieser Form umgesetzt. Hierdurch sind offensichtlich mehr Zugverbindungen ausgefallen, als notwendig gewesen wäre. Die Bahn hat allerdings der Planbarkeit den Vorzug gegeben gegenüber kurzfristiger Improvisation. So ware der Notfallplan bereits einen Tag zuvor online verfügbar.
Auch im Business Continuity Planning stellt sich immer wieder die gleiche Frage: was ist tatsächlich fest in Notfallplänen planbar und was kann nur in der jeweiligen Situation entschieden werden. Diese Frage stellt sich zudem für die IT noch einmal anders, da besser planbar, als für Szenarien wie Pandemie. Eine Balance zu finden zwischen dem Detaillierungsgrad der Pläne und der Flexibilität in der jeweiligen Notfallsituation macht ein gutes BCM aus. Erst mittels Tests und Übungen lässt sich ein Gefühl dafür entwickeln, ob die Balance auch stimmt.