Schweres Erdeben der Stärke 7,3 erschüttert Japans Krisenregion - keine Schäden berichtet

Ein schweres Erdbeben der Stärke 7,3 hat die Region Fukushima erschüttert. Es wurde eine Tsunami-Warnung herausgegeben und Bewohner in Küstennähe evakuiert. Auch das havarierte AKW in Fukushima wurde evakuiert. Die Tsunami-Warnung wurde zwischenzeitlich aufgehoben. Nach ersten Berichten gibt es keine Verletzten und Schäden durch das Beben. Auch in dem havarierten AKW Fukushima-Daiichi gab es keine weiteren Schäden. Insbesondere der direkt an der Küste liegende Auffangbehälter für radioaktiv kontaminiertes Kühlwasser und die improvisierte Kühlung der Reaktoren blieben intakt.

Hacker dringen in Rechner des Zolls ein

Computer-Hackern ist es gelungen, in Server des Zolls einzudringen. Dies wurde von einem Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin bestätigt. Daten von dem zolleigenen Server wurden von den Hackern ins Internet gestellt. Der Server ist mittlerweile abgeschaltet worden. Das neu geschaffene Cyber-Abwehrzentrum unterstützt bei der Aufklärung des Vorfalls.

Mit den gestohlenen Daten lassen sich Bewegungsprofile aller Einsätze erstellen. Neben der Bundespolizei nutzen auch das Bundeskriminalamt und der Zoll das PATRAS-System.

[reuters]

Wegweisendes Urteil zur Haftung bei Wegeunfall in der Rufbereitschaft

Die Rufbereitschaft ist ein heikles Thema, insbeondere auch wenn es um die Wertung als Arbeitszeit und die Haftung bei Wegeunfällen geht. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt ein wegweisendes Urteil zur Haft bei Wegeunfällen in der Rufbereitschaft gefällt. Ein Oberarzt wurde während der Rufbereitschaft ins Klinikum gerufen. Auf dem Weg vom Wohnort zur Klinik kam er mit seinem Privatfahrzeug von der Strasse ab. Am Auto entstand ein Sachschaden von 5730 Euro. Der Oberarzt verlangte von seinem Arbeitgeber die Erstattung des Schadens. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben jeweils einen Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers abgelehnt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Urteile aufgehoben und dem Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber zugesprochen (BAG vom 22. Juni 2011, Az.: 8 AZR 102/10).

Das Bundesarbeitsgericht begründet sein Urteil damit, dass jeder Arbeitnehmer zwar grundsätzlich seine Aufwendungen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte selbst zu tragen hätte, wozu auch Schäden an seinem Fahrzeug gehörten.

Eine Ausnahme sei aber dann zu machen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Rufbereitschaft vom Arbeitgeber aufgefordert werde, seine Arbeit anzutreten, und er "die Benutzung seines Privatfahrzeugs für erforderlich halten durfte, um rechtzeitig am Arbeitsort zu erscheinen".

[ftd]

BCM Grüpple zu Gast bei Schutz & Rettung Zürich

Am 27. Juni war das BCM Grüpple zu Gast bei Schutz & Rettung der Stadt Zürich. Die Exkursion in die benachbarte Schweiz wurde von unseren beiden schweizer Mitgliedern des Grüpple Almut Eger und Rene Anderegg
(4 Management 2 Security GmbH) initiiert und organisiert. Schutz & Rettung Zürich ist mit 650 Mitarbeitern die größte  professionelle Rettungsorganisation der Schweiz. Sie entstand aus dem Zusammenschluss der Rettungsorganisationen des Flughafens Zürich und der Stadt Zürich. Unter ihrem Dach befinden sich Feuerwehr, Rettungsdienst, Zivilschutz, Einsatzleitzentralen und Feuerpolizei. Schutz & Rettung ist eine Dienstabteilung des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Zu der Rettungsorganisation zählen zwei Einsatzleitzentralen an den Standorten Flughafen Zürich und in der Stadt Zürich. In den Einsatzleitzentralen werden jährlich über 500.000 Anrufe entgegengenommen und die Rettungskräfte disponiert. Die Mitglieder des BCM Grüpple konnten sich direkt vor Ort in der Einsatzleitzentrale in der Stadt Zürich ein Bild von der Arbeit und den eingesetzten Steuerungssystemen machen. 250 Fahrzeuge und 650 Mitarbeiter werden aus den Einsatzleitzentralen gesteuert. Das Rahmenprogramm umfasste die Besichtigung des detailgetreuen Modells der Stadt Zürich mit den fachkundigen Erläuterungen von Almut Eger zur aktuellen Entwicklung und der besonderen Risikolage der Stadt Zürich. Ein gemeinsamer Bummel durch die Stadt rundete die Auslands-Exkursin des BCM Grüpple ab und die Schokoladen und Bibberli-Borräte konnten wieder aufgefüllt werden. Vielen Dank an Almut und Rene für die tolle Organisation!

Das BCM Grüpple ist eine offene Interessenruppe in der sich BCM-Interessierte im Großraum Stuttgart abwechselnd bei den teilnehmenden Unternehmen treffen. Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte an admin@bcm-news.de. Zwischen den Treffen tauscht sich das Grüpple in einem eigenen geschlossenen Online-Forum aus.

Totalausfall beim ZDF

Das Zweite Deutsche Fernsehen ZDF blieb heute für 40 Minuten von 17:06 bis 17:46 dunkel. Auch die Partnerkanäle 3Sat und Kinderkanal sowie der Internetauftritt waren von dem Totalausfall betroffen. Die Ursache soll ein Stromausfall gewesen sein. Die Sendeanstalten sind gewöhnlich jedoch gut gegen Stromausfälle abgesichert, wie auch in der Analyse eines großflächigen Stromausfalls des Büros für Technologieabschätzung des Deutschen Bundestages TAB vor Kurzem festgestellt wurde. Es handelt sich daher vermutlich um eine Verkettung mehrerer Fehler.

Eine Woche Start- und Landeverbot für Tiger Airways wegen Sicherheitsmängel

Die australische Billigfluglinie Tiger Airways hat aufgrund von andauernden Sicherheitsmängeln von der australischen Luftfahrtbehörde ein einwöchiges Start- und Landeverbot in Australien erhalten. Die Sicherheitsmängel betreffen die Ausbildung der Piloten, Ruhezeiten und Qualitätsprüfungen bei den Überholungen. Die Fluglinie hat in Australien zehn Airbus A320 im Einsatz. Tiger Airways ist eine Tochtergesellschaft von Singapore Airlines.

[FAZ Print, 4.7.2011]

Notfallseelsorge als Teil des Care-Konzepts im BCM

Notfälle, bei denen es zu Verletzten oder Todesopfern kommt, stellen eine ganz besondere Herausforderung in der Notfallbewältigung dar. In solchen Situationen gilt es nicht nur, die Geschäftsfortführung und Wiederherstellung zu organisieren. Verletzte und Todesopfer versetzen Mitarbeiter und Angehörige in einen traumatischen Schockzustand. Schnelle und professionelle Hilfe in Form der Notfallseelsorge ist in diesen Situationen unabdingbar. Weiterlesen…

BfR: Samen von Bockshornklee mit hoher Wahrscheinlichkeit für EHEC O104:H4 Ausbruch verantwortlich

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Verursacher der EHEC/HUS-Infektionen ausgemacht:

Die Rückverfolgung von Samenlieferungen in Deutschland und anderen EU-Staaten durch die deutschen Behörden und die Task Force der EFSA haben ergeben, dass bestimmte Chargen von Bockshornkleesamen mit den EHEC-Ausbrüchen in Deutschland und Frank-reich in Verbindung stehen, was durch die Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vom 29. Juni 2011 bestätigt wird. Nach Angaben der EF-SA wurden diese Chargen aus Ägypten importiert.

Deshalb hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine vorläufige Risikobewertung zur Bedeutung dieser Sprossen und Sprossensamen im Zusammenhang mit dem Aus-bruchsgeschehen von EHEC O104:H4 in Deutschland vorgenommen. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass zur Sprossenherstellung verwendete Bockshornkleesamen mit großer Wahrscheinlichkeit Ursache des Ausbruchs waren.

Stellungnahme Nr. 022/2011 des BfR vom 30. Juni 2011

Aktualisierter Leitfaden des BMI "Schutz Kritischer Infrastrukturen

Das Bundesministerium des Inneren BMI hat im Juni einen aktualisierten Leitfaden "Schutz Kritischer Infrastrukturen - Risiko- und Krisenmanagement (Leitfaden für Unternehmen und Behörden)" veröffentlicht.

"Der Leitfaden richtet sich an die Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Er soll ihnen Hilfestellungen beim Aufbau und der Weiterentwicklung ihres jeweiligen Risiko- und Krisenmanagements geben. Auf Grundlage der allgemeinen Empfehlungen des Basisschutzkonzeptes zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (Bundesministerium des Innern, 2005) stellt er Methoden zur Umsetzung eines Risiko- und Krisenmanagements dar und ergänzt diese um praktische Handreichungen in Form von Beispielen und Checklisten."

Sparkassenversicherung kooperiert mit Katastrophenwarnsystem KATWARN

KATWARN ist ein Warnsystem verschiedener Landkreise und Städte, das bei Unglücksfällen zusätzlich zu den allgemeinen Radio-Information der Polizei und Feuerwehren die betroffenen Bürger direkt per SMS oder E-Mail informiert. Die Warnungen werden im Gefahrenfall von der entsprechenden Kommune oder Stadt ausgegeben und enthalten Kurzinformationen zur Gefahr (z.B. Sturmflut, Großbrand oder Gefahrengutunfall) sowie Verhaltensempfehlungen. KATWARN ist bereits für die Städte Frankfurt, Emden und die Landkreise Aurich, Leer und Witmund im Einsatz. Noch kämpft das Warnsystem mit technischen Problemen und einer geringen Verbreitung in der Bevölkerung. Die Sparkassenversicherung kooperiert nun mit der Feuerwehr Frankfurt bei der Probephase für das Stadtgebiet Frankfurt und informiert auf der eigenen Webseite über den Dienst. Die Beteiligung der Versicherung unterstützt sicherlich den geringen Bekanntheits- und Verbreitungsgrad zu verbessern. Die Versicherung verfolgt das Ziel durch die frühzeitige Information Schäden bei den Versicherten zu verringern. Hierzu bietet die SV auch umfangreiche Wetterinformationen und Unwetterwarnungen in Zusammenarbeit mit meteomedia an.