Gemeinsame Presseerklärung von RKI und BfR zu EHEC/HUS

Das Robert Koch Institut RKI und das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR haben am 3. Juni 2011 eine gemeinsame Presseerklärung zu den aktuellen Erkenntnissen über die EHEC/HUS - Infektionen herausgegeben.

Aktuelle Studien belegen gemäß der Presseerklärung, dass erkrankte Personen überdurchschnittlich häufig gegenüber Kontrollgruppen Tomaten, Salatgurken und Salate gegessen hatten. Eine Analyse der Erkrankungen in den Kantinen von PwC in Frankfurt ergab, dass Mitarbeiter, die von der Salattheke gegessen hatten, 7-mal so häufig an blutigem Durchfall erkrankten.

Bericht der internationalen Expertenkommission zu Fukushima

Die internationale Expertenkommission der IAEA zur Untersuchung des Nuklearunfalls von Fukshima hat ihren vorläufigen Bericht veröffentlicht. Die Experten kommen in dem Bericht zu der Einschätzung, dass die Risiken für die Nukearanlagen aus Naturkatastrophen unterschätzt wurden. Auch extreme Risiken sollten bei der Notfallvorsorge berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere die Notstromversorgung der Anlagen, die bei dem Tsunami bis auf einen Generator vollständig zerstört wurde. Positiv hervorgehoben wird in dem Bericht die beeindruckende Reaktion der japanischen Regierung, um die Bevölkerung zu schützen. Hierzu zählt insbesondere auch die schnelle Evakuierung gefährdeter Regionen. BCM-News stellt den vorläufigen Bericht zum download zur Verfügung (Full_Report_1013).

Information des RKI zu EHEC/HUS Stand 01.06.2011

Das Robert Koch Institut RKI hat auf der Webseite aktuelle Informationen zu den Fallzahlen EHEC/HUS-Infektionen mit Stand 01.06.2011 und Verhaltens-Empfehlungen veröffentlicht. Bei der aktuellen Infektionswelle handelt es sich handelt es sich "um einen der weltweit größten bislang beschriebenen Ausbrüche von EHEC bzw. HUS und den bislang größten Ausbruch in Deutschland, wobei insbesondere die Alters- und Geschlechterverteilung ungewöhnlich ist."

Mittlerweile sind alle Bundesländer betroffen. Auch im Ausland gibt es erste Todesfälle.

Die Empfehlung, weiterhin vorsorglich Tomaten, Salatgurken und Blattsalate nicht roh zu verzehren, wird aufrecht erhalten, da diese Lebensmittel von betroffenen Patienten signifikant häufiger verzehrt wurden. Die Infektionsquelle ist nach wie vor nicht identifiziert.

Achtung: frozen zone für die Marktübersicht BCM-Tools

Die Marktübersicht BCM-Tools wird derzeit in eine neue Datenbank migriert. Ich bitte daher die Hersteller bis auf Weiteres keine Änderungen in den Inhalten der Datenbank vorzunehmen, da diese dann verlorengehen würden. In wenigen Tagen wird die Marktübersicht BCM-Tools auf einer neuen Plattform mit neuen Leistungsmerkmalen zur Verfügung stehen. Dann sind auch wieder Aktualisierungen möglich. Der lesende Zugriff auf die "alte" Datenbank ist weiterhin möglich.

Tsunami-Risikoanalyse von Tepco besteht aus einem 10 Jahre alten One-Pager

Die Analyse der Tsunami-Risiken für die Nuklearanlagen von Tepco stammen vom Dezember 2001 und bestehen aus einem doppelseitigen Papier: "The Assessment of Effects Related to the Japan Society of Civil Engineers' 'Guidelines on Tsunami Assessment for Nuclear Power Plants' – Fukushima Dai-ichi and Daini Nuclear Power Plants."

Die Risikonalyse geht von maximalen Wellen mit einer Höhe von 5,7 Meter nach einem Tsunami aus. Die maximale Höhe der Wellen nach dem Tsunami am 11. März 2011 betrug indessen 14 Meter. Zudem ging die Risikoanalyse von einer maximalen Bebenstärke von 8.6 aus. Mit einer Stärke von 9,0 war das verheerende Beben, das zum Nuklearunfall führte,  jedoch vier mal stärker als in dieser Auslegung vorgesehen. Die Risikoanalyse wurde in den vergangenen 10 Jahren nicht überprüft und verstaubte ("gathered dust").

[Huffpost world]

Industriekonzerne prüfen, ob Sie Manager für Lieferausfälle nach Japan haftbar machen können

Laut einem Bericht in der ftd fürchten die Managerhaftpflichtversicherungen D&O (Directors and Officers Liability) neue Schäden aus den Lieferunterbrechungen nach der Katastrophe in Japan. Die Versicherer erwarten, dass Industrieunternehmen ihre Vorstände für die Lieferausfälle haftbar machen können. Wenn Manager keine angemessene Notfallvorsorge für den Ausfall von Lieferanten getroffen haben und dem Unternehmen hierdurch Schäden entstehen, können diese für diese Schäden haftbar gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Manager Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Eine D&O-Versicherung schützt den Manager, nicht das Unternehmen, gegen diese Schadenersatzansprüche.

Vorstände und GmbH-Geschäftsführer haften bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die Beweislast liegt beim Vorstand / Geschäftsführer!

Dieser hat nachzuweisen, dass

  • er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist,
  • dass der von ihm verursachte Schaden unvermeidlich war.

Wenn durch eine Notfallvorsorge der Schaden vermeidbar gewesen wäre, kommt der Vorstand / Geschäftsführer in die Situation, dass er persönlich für den eingetretenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Hier greift dann die D&O Versicherung, sofern diese mit einer entsprechenden Deckung abgeschlossen wurde.