A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
In Is It

IT-Services

Produkt und / oder Service, den die IT den Kunden im Rahmen ihres Dienstleistungsangebots zur VerfĂŒgung stellt. Hierzu zĂ€hlt zum Beispiel die Bereitstellung von IT-Anwendungen, aber auch User Help Desk und Anwendungsentwicklung.

In der Business Impact Analyse wird der IT Servicekatalog fĂŒr die Betrachtung der notwendigen Ressourcen der GeschĂ€ftsprozesse zu Grunde gelegt. Der IT-Service zur Bereitstellung einer IT-Anwendung beinhaltet hierbei neben der IT-Anwendung selbst, auch die erforderlichen Daten, Schnittstellen- und Batchprogramme, die fĂŒr die Bearbeitung des GeschĂ€ftsprozesses in der IT-Anwendung erforderlich sind.

IT-Services werden im Rahmen des IT-Servicemanagements in der IT definiert. HĂ€ufig ist der Best Practice Ansatz ITIL die Grundlage fĂŒr das IT-Servicemanagement.

IT-Sicherheitsgesetz

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). Das Gesetz wurde am Freitag 12. Juni 2015 verabschiedet. Rechtsverordnungen legen fest, wer als Betreiber kritischer Infrastrukturen gilt und den Anforderungen des Gesetzes unterliegt. Zu den Anforderungen zĂ€hlen die Herstellung eines Mindestniveaus an IT-Sicherheit nach Branchen-Standards, Nachweise mittels Zertifizierungen hierĂŒber sowie eine Meldepflicht bei Störungen. Ein Verstoß gegen das Gesetz ist mit Bußgeldern bis 100.000 Euro bewehrt.

Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein Artikelgesetz, das andere Gesetze Àndert und ergÀnzt. In erster Linie betrifft dies das BSI-Gesetz.

“Um Defiziten im Bereich der IT-Sicherheit insbesondere auch außerhalb der Bundesverwaltung wirksam zu begegnen, wurde das BSI mit neuen Aufgaben und Befugnissen ausgestattet:

  • Nach § 8a BSIG Betreiber Kritischer Infrastrukturen, mĂŒssen die Einhaltung von IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik regelmĂ€ĂŸig gegenĂŒber dem BSI nachweisen. Sofern SicherheitsmĂ€ngel aufgedeckt werden, darf das BSI im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden deren Beseitigung anordnen.
  • Das BSI wird nach § 8b BSIG die zentrale Meldestelle fĂŒr die IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen. Diese mĂŒssen dem BSI erhebliche Störungen ihrer IT melden, sofern sie Auswirkungen auf die VerfĂŒgbarkeit kritischer Dienstleistungen haben können. Umgekehrt hat das BSI sĂ€mtliche fĂŒr Abwehr von Angriffen auf die IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen relevanten Informationen zu sammeln, zu bewerten und an die Betreiber sowie die zustĂ€ndigen (Aufsichts-)Behörden weiterzuleiten.
  • Sofern bei einem Betreiber Kritischer Infrastrukturen meldepflichtige Störungen der IT auftreten, darf das BSI erforderlichenfalls auch die Hersteller der entsprechenden IT-Produkte und -systeme gemĂ€ĂŸ § 8b BSIG zur Mitwirkung verpflichten.
  • Dem BSI wird die Befugnis eingerĂ€umt, zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 14 und 17 BSIG, IT-Produkte auf ihre Sicherheit hin zu untersuchen.
  • Die Befugnis des BSI aus § 5 BSIG zur Analyse von Schnittstellen- und Protokolldaten in den Netzen der Bundesverwaltung wird dahingehend erweitert, dass die Bundesbehörden das BSI nunmehr bei dieser TĂ€tigkeit unterstĂŒtzen mĂŒssen.
  • Zur StĂ€rkung der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung wird das BSI verpflichtet, Mindeststandards fĂŒr die IT der Bundesverwaltung zu erarbeiten. Die Möglichkeit des BMI, diese Mindeststandards fĂŒr alle Behörden als verbindlich zu erklĂ€ren, wird erleichtert, da nur noch das Benehmen (statt des Einvernehmens) mit dem IT-Rat hergestellt werden muss.”

Die Erstellung der Rechtsverordnungen zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes erfolgt in 2016 in zwei Losen:

Los 1: Energie, IT + TK, ErnÀhrung, Wasser im 1. Qrt. 2016

Los 2: Finanzen, Transport + Verkehr, Gesundheit im 4. Qrt. 2016.

 

ITIL

IT Infrastructure Library (ITIL)

Best Practice Standard fĂŒr IT-Prozesse.

ITIL wird in Deutschland durch die Organisation itSMF weiterentwickelt.