Überarbeitung der MaRisk des BaFin stellen neue Anforderungen an das BCM
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) des BaFin befinden sich derzeit in der Konsultationsphase für die Überarbeitung der Outsourcing Regelungen in AT 9.
Die Entwurfsfassung sieht auch Änderungen im Teil Notfallmanagement (AT 7.3) vor. Nach der Entwurfsfassung müssen im Rahmen des Outsourcings die Notfallpläne aufeinander abgestimmt werden.






