Überarbeitung der MaRisk des BaFin stellen neue Anforderungen an das BCM

RechtDie Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) des BaFin befinden sich derzeit in der Konsultationsphase für die Überarbeitung der Outsourcing Regelungen in AT 9.

Die Entwurfsfassung sieht auch Änderungen im Teil Notfallmanagement (AT 7.3) vor. Nach der Entwurfsfassung müssen im Rahmen des Outsourcings die Notfallpläne aufeinander abgestimmt werden.


Hier der Wortlaut der Entwurfsfassung:

“Im Falle der Auslagerung von kritischen Aktivitäten und Prozessen haben das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen über ein aufeinander abgestimmtes Notfallkonzept zu verfügen.”

Ungeachtet der Sinnhaftigkeit dieser Regelung stellt sich hier die spannende Frage, wie diese Abstimmung inhaltlich konkret ausgestaltet sein muß und wie die Umsetzung nachweisbar im Sinne einer Compliance gemacht werden kann.

Diese Regelung gilt auch für Auslagerungen innerhalb einer Unternehmensgruppe (gruppeninterne Auslagerungen). Hierfür sind im Gegensatz zu anderen Teilen des Risikomanagements derzeit keine Erleichterungen vorgesehen.

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