Versicherung bietet spezielle Schweinegrippe-Versicherung an

AON, der weltweite größte Versicherungsmakler, bietet eine spezielle Schweinegrippe-Police für Unternehmen an. Mit dieser Police können sich Unternehmen gegen die Kosten absichern, die entstehen, wenn Gebäude oder Werkstätten wegen der Pandemie geschlossen werden müssen. Die Police deckt die Kosten für Gehälter der Angestellten, Fixkosten des Betriebs sowie Sondermaßnahmen aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von Gebäuden ab. Bestehende Versicherungen, wie Betriebsunterbrechungsversicherungen, decken diese Schäden oftmals nicht ab, da sie von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gebäudes ausgehen und die Pandemie als Szenario ausgeschlossen ist.

Die Police zielt in erster Linie auf  Handels,- Transport- und Fertigungsunternehmen. Die meisten Mitarbeiter von Finanzdienstleistungsunternehmen seien laut AON in der Lage vom Home Office zu arbeiten.

Die Versicherungs-Police deckt damit Szenarien wie die behördliche Schließung von öffentlichen und privaten Gebäuden wie zum Beispiel Einkaufszentren ab. Eine derartige Maßnahme kann den betroffenen Unternehmen sehr schnell existenzgefährdende Schäden zufügen.

Beim Ausbruch der Schweinegrippe in Mexiko und Argentinien im April 2009 wurden ganze Geschäftsviertel, Schulen und öffentliche Gebäude geschlossen. Auch die Ukraine reagiert derzeit mit massiven Maßnahmen wie die landesweite Schließung von Schulen und Gebäuden auf die hohe Anzahl an Schweinegrippe-Todesfälle innerhalb kurzer Zeit.

Auch in Deutschland kam es in den vergangenen Tagen zur Absage von Sportveranstaltungen, da Spieler an der Schweinegrippe erkrankt waren und akute Ansteckungsgefahr bestand. Die Zunahme an Infektionsfällen und der erste Todesfall ohne Vorerkrankung führt auch hier wieder zu einer stärkeren Sensibilisierung, nachdem die erste Welle weitgehend harmlos abgeklungen war. Leider kommt jetzt noch die Verunsicherung der Bevölkerung aufgrund der völlig verunglückten Kommunikation über die Impfstoffe und ein entsprechender Pressewirbel hinzu. Bei einer Verschärfung der Situation muß aber auch in Deutschland mit der Absage von öffentlichen Veranstaltungen und der Schließung von öffentlichen Gebäuden gerechnet werden. Mit den dargestellten Konequenzen für die Unternehmen. Ob hierfür eine ergänzende Versicherung sinnvoll ist, muß jedes Unternehmen für sich, nach Prüfung der bereits bestehenden Versicherungen und der individuellen Risikolage, entscheiden.

Nicht teilen kann ich die Aussage von AON, dass Finanzdienstleister überwiegend vom Home Office arbeiten können. Abgesehen davon, dass wohl kaum ein Mitarbeiter des Wertpapierhandelsbereiches einen entsprechend ausgestatteten Handelsarbeitsplatz zu Hause hat, ist diese Option selbst für “normale” Arbeitsplätze nach einer kritischen Prüfung oft nicht kurzfristig realisierbar. Technische Restriktionen wie die Anzahl verfügbarer VPN-Zugänge, IT-Sicherheitsanforderungen sowie organisatorische Rahmenbedingungen wie der erforderliche Transport von Dokumenten /Akten bis hin zum Thema Arbeitszeiterfassung und Betriebsvereinbarung Telearbeit müssen bedacht und gelöst werden.

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