Nationales Handy Frühwarnsystem in den USA ab 2010

Ab 2010 sollen die US-amerikanischen Bürger per Handy über Naturkatastrophen und Terrorangriffe informiert werden. Hierzu hat die amerikanische Telekommunikationsbehörde FCC (Federal Communications Commission) nun die Spezifikation für den Service “Commercial Mobile Alert System (CMAS)” veröffentlicht, wie heise aktuell berichtet.

Die Spezifikation erweitert das bestehende Emergency Alert System (EAS), basierend auf analogen und digitalen Fernsehen und Radio um Mobilfunk Services. Im Juni 2007 waren rund 243 Millionen US-Amerikaner Mobilfunk-Kunden. Der Mobilfunk spielt zudem eine wachsende Rolle bei der Kommunikation in Notfällen. Ziel ist es daher, über dieses System Menschen schnell zu erreichen, insbesondere auch dann wenn diese keinen Zugang zu TV, Radio oder anderen Informationsmedien haben.

Rechtlicher Hintergrund dieser Initiative ist der WARN Act (Warning Alert and Response Network), der 2006 das CMAS zur gesetzlichen Anforderung machte.

Die Architektur des  Warnsystems sieht eine staatliche Stelle als “Alert Aggregator” vor. Autorisierte Institutionen senden die Warnmeldungen an diese Stelle, wo sie aggregiert und autorisiert werden. In einem zweiten Schritt werden die Warnmeldungen, bestehend aus 90 Zeichen, formuliert und über ein “Alert Gateway” an die CMS Provider Gateways der Mobilfunkbetreiber gesandt. Die Mobilfunkbetreiber bereiten in ihrem Gateway die Nachricht für den jeweiligen Versand in ihrem Netz auf.

Für die Warnhinweise sind drei Klassen vorgesehen:

1. Presidential Alert

2. Imminent Threat Alert

3. Child Abduction Emergency or AMBER Alert.

Presidential Alerts, also Warnmeldungen direkt vom Präsidenten, haben die höchste Priorität und müssen durch die Mobilfunkbetreiber unverzüglich und mit der höchsten Priorität gesendet werden.

Imminent Threat Alerts umfassen Warnmeldungen bei Notfällen, in denen Leben bedroht sind und Maßnahmen erforderlich sind (Bsp. Hurrikans etc.).

Child Abduction Alerts beinhalten Meldungen von Kindesentführungen wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, beispielsweise Lebensgefahr für das Kind besteht. Diese Meldungen werden bereits heute durch einige Mobilfunkprovider durchgeführt (2006: 261 Meldungen).

Die Meldungen bestehen aus fünf Elementen:

  • Ereignis-Klasse oder Typ
  • Betroffene Region
  • Empfohlene Reaktion
  • Gültigkeitsdauer
  • Sendende Institution

Auf URLs und Angabe von Telefonnummern soll verzichtet werden, da durch massenhaften kurzfristigen Zugriff auf diese Adressen Netzwerkausfälle befürchtet werden.

Die Warnmeldungen sollen geographisch möglichst eng definiert, zum Beispiel auf County-Level veröffentlicht werden können.

Für die Warnmeldungen sollen spezifische Klingeltöne und Alarme definiert werden, um auch den Anforderungen von Behinderten und alten Menschen entsprechen zu können.

Die Warnmeldungen sollen bestehende Sprach- und Datenverbindungen nicht unterbrechen, um die Kommunikation in einem Notfall nicht zu stören.

Die Mobilfunkprovider müssen spätestens 10 Monate nach inhaltlicher Festlegung von Aggregator und Gateway die Anforderungen erfüllt haben.