Stresstest für das Stromnetz durch die Sonnenfinsternis am 20. März 2015

Am 20. März 2015 wird die Sonne für zwei Stunden bei einer totalen Sonnenfinsternis nicht sichtbar sein. Der Mond schiebt sich zwischen Erde und Sonne. An einem Ort kommt dies im Schnitt nur alle 360 Jahre vor, weltweit zwischen zwei und vier mal. Das Besondere an dieser totalen Sonnenfinsternis ist der mittlerweile hohe Anteil an Solarstrom. 35.000 Megawatt an Stromleitung wird für zwei Stunden verschwinden und dann wiederkommen. Seit Monaten bereiten sich die europäischen Netzbetreiber in Form von Impact Analysen auf diese Herausforderung vor. Eine enge Zusammenarbeit der Netzbetreiber lange vor dem Ereignis und während der Sonnenfinsternis ist ein kritischer Erfolgsfaktor, dass uns nicht die totale Finsternis ereilt, wenn die Mond die Sonne wieder freigegeben hat weil das Stromnetz kollabiert ist.

Informationen über die Vorbereitungen und die Impact Analysen stellt die entseo (european network of transmission system operators for electricity) zur Verfügung.

Cyber Attacken werden von den BC Managern als größtes Risiko im BCI Horizon Scan 2014 angesehen

Jährlich befragt das Business Continuity Institute (BCI)Business Continuity Verantwortliche weltweit nach der aktuellen Einschätzung von Gefährdungen und Risiken.Im November und Dezember 2014 gaben wiederum Experten aus 760 Organisationen in 72 Ländern im Rahmen des Horizon Scan Survey 2014 ihre Einschätzungen ab.
Cyber Attacken habe angesichts der aktuell bekannt gewordenen großen und erfolgreichen Attacken auf weltbekannte Unternehmen wie Sony die Spitzenposition der Risiken erklommen.

Hier eine kleine Auswahl der Cyber-Attacken im vergangenen Jahr.

  • Auf der Hitliste der Risiken folgen den Cyber Attacken auf den ersten fünf Plätzen
  • ungeplante IT- und Telekommunikationsausfälle
  • Datendiebstahl und -verlust
  • Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen
  • Unterbrechung der Lieferkette.

Das Risiko der Unterbrechung von Lieferketten hat gegenüber dem Vorjahr deutlich an Bedeutung gewonnen und ist vom 16. Platz der Risiken auf den 5. Platz vorgerückt.
23 Prozent der befragten Unternehmen werden ihr Investment in das BCM erhöhen, während mit 55 Prozent die Hälfte der Unternehmen den Stand von 2014 in 2015 beibehält. Kürzungen der Investitionen gibt es insbesondere in den Branchen Gesundheit, Soziales, öffentliche Unternehmen und Bildung.
Der BCM-Standard ISO 22301 als Framework für die BCM-Implementierung erfährt eine weiter zunehmende Bedeutung.Über die Hälfte der befragten Unternehmen nutzen bereits diesen internationalen Standard und 17 Prozent der Unternehmen planen die Einführung.
Die Studie kann kostenfrei beim Business Continuity Institute heruntergeladen werden.

Anforderungen an das externe Reporting des Notfallmanagements

Im nachfolgenden Gastbeitrag geht der Autor Torsten Zacher auf die Anforderungen an das externe Reporting des Notfallmanagements ein. Torsten Zacher beleuchtet die unterschiedlichen Quellen der Anfragen sowie die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für das Reporting.

Ausgangslage

Kreditinstitute erhalten in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu einem Reporting über die Notfallkonzepte. Diese werden mit der Wesentlichkeit der Auslagerung begründet. In einigen Fällen wird keine Begründung angegeben.

Ein kurzer Blick auf die Anforderungen lässt schnell erkennen, dass diese auf inhomogenen rechtlichen Anforderungen basieren. Doch welche Folgen ergeben sich hieraus für das externe BCM-Reporting? Welche Informationen muss das anfragende Unternehmen erhalten?

Wie kann der Begriff des Outsourcings in diesem Rahmen definiert werden?

Welchen Input kann die MaRisk, insb. die AT 9 und das KWG geben und was sagen die Standards BSI 100-4 und die ISO 22301 zu den Anfragen? Dieses wird im folgenden Artikel untersucht.

Im ersten Schritt sollten die verschiedenen Anfragen kategorisiert werden, um zu definieren, wie die anfragenden Unternehmen angemessen informiert werden und es wird der Begriff definiert, was eine Auslagerung ist.

Es werden nur die Anforderungen an das Reporting untersucht und nicht weitere Forderungen, die sich aus der MaRisk, der ISO 22301 usw. ergeben. Unter anderem wird auf Themen wie Prüfrechte nicht weiter eingegangen.
Weiterlesen…