Bundesbehörden heben Warnungen vor dem Verzehr von Sprossen und Keimlingen auf

Die Bundesbehörden RKI, Bundesinstitut für Risikobewertung sowie Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit haben die Verzehrwarnungen für Sprossen und Keimlinge aufgehoben:

“Aus Sicht der Bundesbehörden gibt es nach Vorlage weiterer Informationen aus den Bundesländern keinen Grund mehr für die Empfehlung, zum Schutz vor Infektionen mit EHEC O104:H4 Sprossen und Keimlinge generell nicht roh zu verzehren. Die aktuellen Ermittlungsergebnisse ergaben keine Hinweise, dass andere Samenarten als Bockshornkleesamen mit EHEC-Infektionen in Zusammenhang stehen. Aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen sowie Sprossen und Keimlinge, die aus diesen Samen gezogen wurden, sollten aber weiterhin nicht roh verzehrt werden.”

“Sollten in Privathaushalten noch Bockshornkleesamen für Sprossen und Keimlinge vorhanden sein, die in den Jahren 2009 bis 2011 gekauft wurden, sollten diese mit dem Restmüll entsorgt werden. Dies trifft auch für Samenmischungen zu, die Bockshornkleesamen enthalten.”

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