Bundesregierung beschliesst Cyber-Sicherheitsstrategie

Heute wurde durch die Bundesregierung die “Cyber-Sicherheitstsrategie für Deutschland” beschlossen. Mit der Sicherheitsstrategie soll der veränderten Bedeutung des Internets als kritische Infrastruktur und der zunehmenden Bedrohungslage durch den “Cyber-War” Rechenschaft getragen werden. Einer der Kerninhalte ist die Einrichtung des “Nationalen Cyber-Abwehrzentrums” beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das am 1. April seine Arbeit aufnehmen soll. Die Einrichtung soll Angriffe auf das Netz analysieren und Handlungsempfehlungen geben. Geleitet wird es von der IT-Beauftragten der Bundesregierung, Cornelia Rogall-Grothe. Direkt beteiligt sind  das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Ein “nationaler Cyber-Sicherheitsrat” soll die Zusammenarbeit zu diesem Thema zwischen Staat und Wirtschaft fördern.

“Mit der Cyber-Sicherheitsstrategie passt die Bundesregierung ihre Maßnahmen auf der Basis der mit den Umsetzungsplänen KRITIS und Bund bereits aufgebauten Strukturen an die Gefährdungslage an”, so das Strategiedokument.

Im Vordergrund stehen zehn strategische Bereiche:

  1. Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen
    Neben dem bestehenden Umsetzungsplan KRITIS wir die Einbeziehung zusätzlicher Branchen geprüft und die Einführung neuer relevanter Technologien stärker berücksichtigt. Die Notwendigkeiten für eine Harmonisierung der Regelungen zur Aufrechterhaltung der Kritischen Infrastrukturen in IT-Krisen wird geprüft.
  2. Sichere IT-Systeme in Deutschland
    Um auch kleine und mittelständische Unternehmen beim sicheren Einsatz von IT-Systemen zu unterstützen wird eine Task-Force “IT-Sicherheit in der Wirtschaft” eingerichtet.
  3. Stärkung der IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung
    Schaffung einer gemeinsamen, einheitlichen und sicheren Netzinfrastruktur der Bundesverwaltung “Netze des Bundes”. Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Ländern unter Verantwortung des IT-Planungsrates.
  4. Nationales Cyber-Abwehrzentrum
    Einrichtung eines nationalen Cyber-Abwehrzentrums beim BSI. Die Einrichtung analysiert Sicherheitsvorfälle und gibt abgestimmte Handlungsempfehlungen. In einer Krise berichtet das Nationale-Cyber-Abwehrzentrum unmittelbar an den vom Staatssekretär des BMI geleiteten Krisenstab.
  5. Nationaler Cyber-Sicherheitsrat
    Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat soll zwischen Staat und Wirtschaft koordinieren. Er besteht aus dem Bundeskanzleramt sowie Vertretern des Auswärtigen Amt, BMI, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie Vertretern der Länder.
  6. Wirksame Kriminalitätsbekämpfung auch im Cyber-Raum
    Stärkung der Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden, des BSI und der Wirtschaft bei der Bekämpfung der IuK-Kriminalität.
  7. Effektives Zusammenwirken für Cyber-Sicherheit in Europa und weltweit
    Abstimmung auf Ebene der EU, internationaler Organisationen (UN, OSZE, OECD, NATO), um Sicherheit im globalen Cyber-Raum zu erreichen.
  8. Einsatz verlässlicher und vertrauenswürdiger Informationstechnologie
    Ausbau der Forschung zur IT-Sicherheit und zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen. Einsatz von Komponenten in sicherheitskritischen Bereichen, die sich einer Zertifizierung nach einem international anerkannten Zertifizierungsstandard unterzogen haben.
  9. Personalentwicklung der Bundesbehörden
    Ausbau der personellen Kapazitäten der Behörden für Zwecke der Cyber-Sicherheit, Fortbildung und verstärkter Personalaustausch zwischen den Bundesbehörden.
  10. Instrumentarium zur Abwehr von Cyber-Angriffen
    Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitslage und Ergreifen von geeigneten Schutzmaßnahmen. Stetiger Übungsprozess mit den beteiligten Stellen in Bund, Ländern und Wirtschaftsunternehmen.