Nutzung von Mobilfunk im Rahmen des Krisenmanagements

MobilfunkBei der Organisation der Krisenkommunikation im Notfall stellt sich immer wieder die Frage nach den geeigneten Kommunikationsmitteln, die in einem Notfall/einer Krise auch weiterhin funktionsfähig sind.

Im Kern stellt sich dann die Frage “sollen und können wir auf eine Handy Kommunikation setzen?”.

Notfalltests zeigen dann häufig, daß Funknetze zum Beispiel in einer Evakuierungssituation wenn Hunderte von Mitarbeitern mobil telefonieren wollen sehr schnell überlastet sind und dem Krisenstab dieser Kommunikationsweg nicht mehr zur Verfügung steht.

Das Computermagazin ct geht in seiner Ausgabe vom 14.4.08 mit dem Artikel “Kommunizieren im Dunkeln” von Urs Mansmann unter anderem auch auf die Verfügbarkeit von Mobilfunk bei einem Stromausfall ein.

Für diesen Artikel wurden die Mobilfunkbetreiber nach ihren Notfallkonzepten bei einem Stromausfall befragt:

Zu unterscheiden ist demnach zwischen den Basisistationen und den zentralen Vermittlungsstellen (Mobile Switching Center MSC). Die Basisstationen gemäß diesen Angaben rund zwei Stunden lang durch eine Notstromversorgung zum Beispiel über Akkus gegen Stromausfälle geschützt. Danach fahren die Basisstationen kontrolliert herunter. Strategisch wichtige Basisstationen werden danach durch mobile Stromgeneratoren versorgt. Für die wenigen zentralen MSC, die gesamte Bundesländer versorgen besteht eine Notstromversorgung über Notstromdiesel. Hier ist dann eher die Versorgung mit Diesel der drohende Engpass. Denn auch die Tankstellenpumpen funktionieren nur mit Hilfe von Strom.

Soweit die technische Verfügbarkeit bei Stromausfällen. 

Ist das Mobilfunknetz aufgrund dieser technischen Vorkehrungen verfügbar, stellt sich die nächste Hürde, die ausreichende Verfügbarkeit von Kommunikationskapazitäten / -kanälen im jeweiligen Netz.

Bei Unglücksfällen und Katastrophen droht schnell eine Überlastung der Mobilfunknetze, da sehr viele Nutzer Anrufe tätigen wollen, um sich oder andere zu informieren. Für Notrufe auf die Rufnummer 112 gibt es in diesen Fällen eine Bevorrechtigung. Ist kein Kanal frei, wird durch Beendigungen einer bestehenden Verbindung eine Verbindung zur Notrufnummer 112 ermöglicht.

Für die Mitglieder eines Krisenstabs kann allerdings schon bei der Räumung eines Standorts mit mehreren hundert Mitarbeitern schnell kein Durchkommen im Mobilfunknetz mehr sein. Testen Sie dies doch einfach einmal im Rahmen einer Gebäuderäumungsübung!

Es stellt sich dann die Frage, ob es nicht die Möglichkeit gibt, die Nummern der Krisenstabsmitglieder zu bevorrechtigen, so daß diese immer kommunizieren können – soweit das Netz verfügbar ist.

Die rechtliche Grundlage für die Bevorrechtigung ist in der “Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme (TKSiV).

Ziel der TKSiV ist es, die Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen bei erheblichen Störungen der TK-Dienstleistungen, insbesondere bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen bzw. im Rahmen internationaler Vereinbarungen zur Notfallbewältigung aufrechtzuerhalten.

Wie funktioniert die Bevorrechtigung?

Bei einer Bevorrechtigung werden den priorisierten Teilnehmern priorisiert Netzwerkressourcen zur Verfügung gestellt. Hierzu werden bei Überlast niedriger priorisierte Teilnehmer verdrängt, das heisst deren Gespräche beendet.

Die Bevorrechtigung gilt sowohl für abgehende und ankommende Gespräche sowie für leitungsbasierte Datenverbindungen.

Diese Bevorrechtigung ist jedoch grundsätzlich in den Netzen deaktiviert.

Eine Aktivierung darf nur temporär oder lokal begrenzt oder bundesweit erfolgen.

Die Aktivierung hat gemäß den Bestimmungen der Bundesnetzagentur zu erfolgen.

Eine derartige Aktivierung erfolgte beispielsweise im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft.

Wer kann eine Bevorrechtigung erhalten?

Die Bevorrechtigung ist grundsätzlich vor der Nutzung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen, die über die Bevorrechtigung entscheidet. Die Bevorrechtigung ist allerdings nur für ein bestimmtes Telekommunikationsunternehmen gültig – und kostet natürlich Gebühren.

Diese Priorisierung ist allerdings nicht für Unternehmen vorgesehen sondern nur für

  • Bundesbehörden,
  • Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden
  • Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisationen
  • Aufgabenträger im Gesundheitswesen
  • Hilfs- und Rettungsdienste
  • Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte
  • Aufgabenträger in Presse und Rundfunk
  • Anbieter von öffentlichen Telefonstellen
  • Betreiber von Telekommunikationsanlagen (in Ausnahmefällen)
  • Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen (in Ausnahmefällen).

Priorisierung wird daher für die meisten Unternehmen nicht realisierbar sein.

Konsequenzen:

Dies bedeutet, daß die Verfügbarkeit von mobiler Kommunikation im Notfall nicht sichergestellt werden kann.

Im Notfall alleine auf Mobilfunk zu setzen ist daher äusserst riskant. Auch hier zeigt sich wieder, daß Redundanz die Widerstandsfähigkeit im Notfall deutlich erhöht. Für die Kommunikation gehören hierzu Festnetzanschlüsse ( möglichst mehrerer Anbieter), klassische Faxgeräte und Funk / Betriebsfunk.

Handys nur als Ergänzung und dann vor allem: Ladegeräte und Ersatzakkus nicht vergessen. Die Laufzeit der modernen Handys hat sich leider deutlich verkürzt bis zum Teil auf weinige Stunden!

Mit einer SIM-Karten eines ausländischen Mobilfunkbetreibers lässt es sich auch noch per Roaming telefonieren wenn nur ein Anbieter ausgefallen oder überlastet ist.

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