Arbeitsrechte und -pflichten in NotfÀllen

Bei Notfällen des Unternehmens und / oder des Arbeitnehmers stellen sich immer auch arbeitsrechtliche Fragen. Diese betreffen die Entgeltfortzahlung, aber auch drohende Abmahnungen oder gar Kündigungen, wenn Mitarbeiter wegen eines Notfalls nicht zur Arbeit erscheinen können. Beim Notfall im Unternehmen stellen sich Fragen nach der Einhaltung von Arbeitszeiten, d.h. Anordnung von Überstunden und fachfremder Tätigkeiten genauso wie Entgeltfortzahlung für Mitarbeiter, die nicht arbeiten können oder dürfen.

In diesem Artikel “Land unter im Arbeitsrecht” werden diese Themen angesichts der akuten Hochwasserlage aus arbeitsrechtlicher Sicht beleuchtet.

Wichtig sind auch die Ausnahmeregelungen für die Mitbestimmungsregelungen nach §87 Abs.1 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG §14 Außergewöhnliche Fälle) für Notfälle.

Zwischenbericht der BfU zur Notlandung der Germanwings-Maschine im Dezember 2010

Die “Schwere Störung” der Germanwings-Maschine auf dem Flug von Wien nach Köln am 19. Dezember 2010 macht im Moment Schlagzeilen in der Presse. Germanwings wird von den Medien die Vertuschung des Vorfalls vorgeworfen. Germanwings, eine Tochter der Lufthansa, nimmt hierzu auf den Internetseiten Stellung, und weist alle Vorwürfe von sich. Die Dramatik der letzten zehn Minuten dieses Fluges verdeutlicht der Zwischenbericht der Bundesstelle für Fluguntersuchung vom 19. Dezember 2010 (pdf). Demnach waren beide Piloten bei der Landung in Köln nicht mehr voll reaktionsfähig. Der Co-Pilot war gar nicht mehr handlungsfähig und nach dem Zwischenfall sechs Monate flugunfähig. Von aussen lässt sich derzeit nicht beurteilen, ob die Vorwürfe gegen Germanwings gerechtfertigt sind. In der Luftfahrt werden solche Störungen von einer unabhängigen Untersuchungskommission geprüft und diese wird objektiv feststellen, ob es Unterlassungen oder Verfehlungen der Fluggesellschaft gegeben hat. Ich möchte mich daher auf der mir bekannten Faktenlage auch nicht an der Verurteilung von Germanwings beteiligen, noch Germanwings in Schutz nehmen, bis der Vorfall objektiv geklärt wurde. Aus BCM-Sicht ist es interessant einen Blick in die Bewältigung einer ernsten Krise im Cockpit zu bekommen. Es zeigt sich wieder, wie wichtig Training und Ausbildung für die Krisenbewältigung sind. Hier zum Beispiel im Umgang mit den Sauerstoffmasken und der Abarbeitung der Checklisten für die Landung an der Obergrenze der Leistungsfähigkeit.

Neues Faltblatt des BBK “Verhalten in besonderen Gefahrenlagen”

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK hat ein neues Faltblatt zum Umgang mit besonderen Gefahrenlagen veröffentlicht:

“Das neue Faltblatt „Verhalten in besonderen Gefahrenlagen“ des BBK ist für den Umgang mit Gefahren bei unerwartetem Eintritt eines Ereignisses konzipiert. Es enthält Hinweise im Rahmen einer normalen Vorsorge: Wie verhalte ich mich bei einem Brand, einer plötzlichen (Gebäude)explosion oder nach einem Einsturz? Wie gehe ich mit Verschütteten um? Was muss ich nach der Freisetzung von chemischen oder biologischen Stoffen im Unterschied zu radiologischen beachten?
Zu den Verhaltensempfehlungen gehören auch Tipps zur Versorgung Verletzter sowie allgemeine Verhaltenshinweise und Notrufnummern.” (BBK)

Zwei Dell-Mitarbeiter nach Panik verhaftet

Zwei Dell-Mitarbeiter wurden verhaftet, nachdem Sie als Motorradrocker verkleidet eine Panik auf dem Dell-Betriebsgelände verursacht hatten. Zahlreiche Notrufe bei der Polizei führten zur Festnahme der Mitarbeiter nach einer verunglückten Werbemaßnahme. Neben Werbemaßnahmen können auch Notfallübungen schiefgehen und zu tatsächlichen oder vermeintlichen Notfällen führen, wie diese Beispiele zeigen.