Überarbeitete MaRisk des BaFin veröffentlicht

RechtDie Konsultationsphase zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement des BaFin ist abgeschlossen (bcm-news berichtete).

Bezüglich deer Regelungen zum Notfallmanagement im Abschnitt AT 7.3 wurden die Neuformulierungen aus den Konsultationspapieren übernommen.

Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit bei internen und externen Auslagerungen die Notfallpläne aufeinander abzustimmen.

Die MaRisk sind mit Wirkung ab 01.11.2007 gültig und können von der Homepage des BaFin abgerufen werden (Aufsichtspraxis->Rundschreiben->2007).

Zweiter Entwurf der Outsourcing Regelungen des BaFin veröffentlicht

RechtDas BaFin hat den zweiten Entwurf der neuen Outsourcing Regelungen im Rahmen der MaRisk am 13. August veröffentlicht.

Bezüglich des Notfallmanagements gibt es zwei Änderungen:

1. Im Gegensatz zum ersten Entwurf wird die Notwendigkeit von Vorsorgekonzepten auf zeitkritische Aktivitäten und Prozesse eingeschränkt.

2. im Falle der Auslagerung zeitkritischer Aktivitäten und Prozesse haben das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen über aufeinander abgestimmte Notfallkonzepte zu verfügen (zuvor: “über ein abgestimmtes Notfallkonzept”). Weiterlesen…

Überarbeitung der MaRisk des BaFin stellen neue Anforderungen an das BCM

RechtDie Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) des BaFin befinden sich derzeit in der Konsultationsphase für die Überarbeitung der Outsourcing Regelungen in AT 9.

Die Entwurfsfassung sieht auch Änderungen im Teil Notfallmanagement (AT 7.3) vor. Nach der Entwurfsfassung müssen im Rahmen des Outsourcings die Notfallpläne aufeinander abgestimmt werden.

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