Aktualisierte MaRisk verlängern die Sonderregelungen für Handel im Homeoffice

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRiskaktualisiert. Es ist die inzwischen 7. Novelle der MaRisk.

Folgende Entwicklungen hat die BaFin in der aktualisierten MaRisk-Novelle berücksichtigt:

  • Die zunehmende Arbeit im Homeoffice.
  • Den über Jahre hinweg boomenden Immobilienmarkt.
  • Das Thema Nachhaltigkeit.
  • Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Für das Business Continuity Management ist insbesondere die Verlängerung der Ausnahmeregelungen für den Handel im Homeoffice von Bedeutung.

Während der Covid-19-Pandemie hatte die Aufsicht den Wertpapierhandel im Homeoffice unter bestimmten Bedingungen zugelassen:

  • Die Händlerinnen und Händler mussten auch außerhalb der Geschäftsräume über einen IT-Zugang zu den Handelsplattformen verfügen, der störungsfreie Beratungsgespräche und Transaktionen ermöglichte.
  • Darüber hinaus musste der Homeoffice-Arbeitsplatz allen aufsichtlichen Anforderungen genügen, wie sie vor der Pandemie innerhalb der Geschäftsräume galten: etwa in puncto Transaktionssicherheit, IT-Sicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit, auch im Hinblick auf Insiderinformationen.
  • häusliche Arbeitsplätze von Händlerinnen und Händlern mussten sich an festgelegten Standorten befinden.
  • Diese müssen vertrauliche Geschäftsabschlüsse ermöglichen.
  • Außerdem mussten die Institute sicherstellen, dass der Handel bei (technischen) Beeinträchtigungen im Homeoffice in die Geschäftsräume verlagert werden kann.

Diese Erleichterungen gelten nun vorerst fort. Sollte aber die internationale Regulierung abweichende Standards verabschieden, wird die BaFin ihre Vorgaben wieder anpassen.

BCM-News Daily Digest

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  • Datenleck: Siemens Energy bestätigt Datenklau via Moveit-Schwachstelle - Golem.de
    <blockquote>Cyberkriminelle haben unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in der Datentransfer-Software Moveit zuletzt einige Unternehmen in Bedrängnis gebracht. Auch der Energietechnikanbieter Siemens Energy hat inzwischen einen Datenabfluss bestätigt, nachdem die unter dem Namen Clop bekannte Ransomware-Gruppe die Münchener Firma auf ihrer Datenleck-Seite aufgeführt hatte</blockquote>Cyberkriminelle haben unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in der Datentransfer-Software Moveit zuletzt einige...

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Der BSI Standard 200-4 Business Continuity Management ist veröffentlicht

Es war ein zeitlich langer Weg vom BSI 100-4 zum BSI 200-4, doch die Ziellinie ist erreicht und auf dem IT-Grundschutztag wurde die finale Fassung des überarbeiteten Standards vorgestellt.

Der BSI 200-4 bietet eine praxisorientierte Anleitung zur Implementierung eines BCM. Für einen leichteren Einstieg dient das neue Stufenmodell, das die Einstiegshürden niedriger ansetzt, soweit dies die regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen. Der Standard deckt die wesentlichen Schnittstellen zu den angrenzenden Disziplinen Krisen- und Informationssicherheit sowie ITSCM ab und ist mit dem ISO-Standard 22301 kompatibel.

Der Standard wird ergänzt um frei verfügbare Hilfsmittel, wie zum Beispiel Dokumentvorlagen zur Unterstützung der einzelnen Phasen des BCM-Lebenszyklus. Im Glossar und Abkürzungsverzeichnis sind die zahlreichen BCM-Begriffe und Kürzel definiert. Der Anforderungskatalog beinhaltet die Muss- und Soll-Anforderungen für die Umsetzung des Standard-BCMS.

Nachdem sich viele Unternehmen schon am Community Draft orientiert haben, kann nun der offizielle Standard herangezogen werden. Dieser ist mit den ergänzenden Dokumenten elektronisch auf den Webseiten des BSI frei zum Downlad verfügbar.