Wie sag ich's meinem Vorstand?

"BCM vermarkten - Millionenbudgets in Minuten!", mit diesem Buchtitel wäre wohl ein Bestseller in der BCM-Community garantiert. Es gibt gefühlt 100.000e von Büchern zum Thema Verkaufen. Warum wohl? Weil noch keiner den Schlüssel zum Erfolg hierfür gefunden hat. Dann bräuchte es nur eine Verkaufs-Bibel. Da ich leichtsinnigerweise nach Themenwünsche für die BCM-News gefragt habe und der "Verkauf von BCM" auf der Wunschliste stand, darf ich mich mal vorsichtig diesem schwierigen Thema annähern, ohne mit der Drohung beginnen zu müssen, dass der Stein des Weißen auch bei mir nicht aufgefunden wurde. Da ich ein paar Jahre meines Berufslebens als Vertriebsleiter in einem mittelständischen Unternehmen zugebracht habe, durfte ich mich mit Vertrieb und Verkauf intensiv auseinandersetzen und habe auch ein paar Lektionen lernen dürfen. Meine wichtigste Erkenntnis, trivial aber wirkungsvoll: versetze dich so gut als möglich in dein Gegenüber. Verstehe die Erwartungen, Wünsche und Ängste deines Verhandlungspartners so gut als möglich. Henry Ford hat dies auf den Punkt gebracht: „Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen.“

Was bedeutet dies für den Verkauf unseres Produkts "Business Continuity Management" an die Mitarbeiter und Vorstände? Wir müssen verstehen, was die Vorstände und Kollegen an BCM interessiert und nicht erzählen, warum wir unser Thema so wichtig und unersetzlich empfinden.

Ich möchte dies einfach an zwei Argumentationsketten veranschaulichen. Entscheiden Sie selbst, welcher Argumentationskette Sie in der Rolle des Vorstands folgen würden.

Variante 1:

  • Wir müssen BCM machen, weil es vorgeschrieben ist. Wenn wir es nicht tun, erhalten wir Sanktionen
  • Wir müssen im BCM alle Prozesse des Unternehmens analysieren
  • Für alle möglichen Szenarien müssen wir Notfallpläne erstellen
  • Wir müssen alle Notfallpläne regelmäßig testen und üben
  • Hierfür benötigen wir xxx Euro Budget

Variante 2:

  • Mit dem Business Continuity Management möchten wir sicherstellen, dass wir unsere Kunden auch bei Störungen und Notfällen mit unseren Produkten und Services versorgen können und wir möglichst keine Kunden und Umsatz verlieren
  • Dies kommt auch den zunehmenden Anforderungen unserer Kunden entgegen, die einen Nachweis unserer Notfallfähigkeit vertraglich einfordern. Ohne diesen Nachweis werden wir in Zukunft Kunden und Geschäfte verlieren
  • Wir konzentrieren uns hierbei auf die geschäftskritischen Prozesse und deren Ressourcen
  • Dabei identifizieren wir die Zusammenhänge zwischen diesen Prozessen, der notwendigen IT, den kritischen Dienstleistern und anderen Ressourcen
  • Auch andere Fachabteilungen profitieren von diesen Ergebnissen: die IT kann sich auf die geschäftskritischen IT-Anwendungen und Systeme konzentrieren, das Risikomanagement erhält Informationen über Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensfolgen, die Organisation erhält vertiefte Informationen über die Prozessabhängigkeiten
  • Die Fachbereiche mit kritischen Geschäftsprozessen erarbeiten unter Anleitung des zentralen BCM Notfallkonzepte und -pläne, um in einem Notfall schnell handlungsfähig zu sein
  • Die Fachbereiche üben diese Notfallpläne regelmäßig, um sie einzuüben und laufend zu verbessern im Sinne eines Qualitätsmanagements
  • Für diesen Invest in die Sicherheit des Unternehmens benötigt das BCM ein Budget in Höhe von xxx Euro.

Dies ist zugegebenermaßen plakativ, soll aber verdeutlichen, welche Argumente für BCM ankommen. Das Drohen mit der rechtlichen und regulatorischen Keule verliert mit zunehmenden Einsatz seine Wirkung.

So, jetzt bin ich gespannt auf Ihre Kommentare und Rückmeldungen zu meiner ersten Annäherung an dieses schwierige Thema.

Ihr Matthias Hämmerle

be prepared

 

Der Markt für Alarmierungssysteme ist in Bewegung

Geht es um Alarmierungssysteme, fällt einem als erstes der Platzhirsch Fact24 ein, der den deutschen Markt für servicebasierte Alarmierungssysteme dominiert. Mit xMatters und Everbridge wollen gleich zwei Anbieter aus dem Ausland Marktanteile auf dem deutschen Markt erobern. Auch sendwordnow aus den USA hat erste Kunden in Deutschland. Everbridge setzt mit seinem Eintritt selbstbewusst aufs Ganze, und ist mittlerweile mit fünf deutschsprachigen Mitarbeitern im deutschsprachigen Raum vertreten. Andreas Deliandreadis von Everbridge: „Wir haben den deutschen Markt bisher aus England betreut und aufgrund des großen Potentials in Deutschland, Österreich und der Schweiz war es nur konsequent, dass wir jetzt auch mit einem deutschen Team starten. So sind wir in der Lage viel näher am Kunden zu sein und einen noch besseren Service zu bieten. Neben deutschem Datenzentrum und Support sind auch die Trainings und die Everbridge-University deutschsprachig.“ Mit diesem Schritt will Everbridge den Fehler anderer ausländischer Toolanbieter vermeiden, die versucht haben den deutschen Markt aus dem Ausland mit ausschließlich englischsprachigen Mitarbeitern aufzumischen. Die Kunden dürfen sich über schlagkräftige Anbieter in diesem Markt freuen, schließlich ist Everbridge laut Gartner international der führende Anbieter in diesem Markt. Die Anwendung glänzt mit Funktionen wie zum Beispiel der grafischen kartengestützten Selektion von Alarmempfängern. Doch auch Platzhirsch Fact24 kann von dieser Marktentwicklung profitieren. Alarmierung per "Zettelwirtschaft" und Telefon ist in vielen Unternehmen noch Standard und der Markt für Alarmierungs- und Kommunikationssysteme ausbaufähig. Erst bei Alarmierungsübungen wird oftmals deutlich, dass wertvolle Zeit durch Anrufe und Anrufversuche vergeudet wird. Auch die Kommunikation der Krisenstabsmitglieder mittels Telefon- und Videokonferenz ist ein wichtiges Argument, sich über eine Toolunterstützung Gedanken zu machen. Oftmals ist es sinnvoller, die Krisenstabsmitglieder schalten sich per Telefonkonferenz zu Lagebesprechungen zusammen, bevor sie sich mit dem Auto auf den Weg machen und dadurch für wertvolle Zeit handlungsunfähig sind. Wie bei jeder Tooleinführung sollte bedacht werden, dass Tools der ständigen Pflege und Wartung bedürfen. Alarmierungstools erleichtern dies durch automatisierte Abfragen für die Datenaktualisierung bei den Teilnehmern, doch Alarmierungsgruppen und -ketten müssen natürlich administriert werden. Und auch hier gilt: üben, üben, üben.

In der Marktübersicht für BCM-Tools von BCM-News finden Sie übrigens auch die Alarmierungssysteme mit Funktionsbeschreibung und Anbieterlinks.

BCI Horizon Scan - welche Risiken sehen Sie für ihr Unternehmen?

Auch dieses Jahr führt das Business Continuity Institute BCI gemeinsam mit Zurich die internationale Umfrage "BCI Horizon Scan" zur Risikolandschaft durch.

Hier geht es zur Umfrage:

https://www.surveymonkey.com/r/BCI-Horizon-Scan-2016

Das Ergebnis der letzten Umfrage kann hier abgerufen werden:

http://www.thebci.org/index.php/obtain-the-horizon-scan-2015-document

Ein Fachbeitrag für Sicherheitsverantwortliche in den Unternehmen: „Drohnen: Gefahren und deren Abwehr aus rechtlicher Sicht“

Bonn, 20.10.2015 – Wenn Drohnen angreifen, reicht die Phantasie kaum aus, sich das Gefahrenpotenzial vorzustellen. Wie reagieren Sicherheitsverantwortliche in den Unternehmen auf dieses Sicherheitsrisiko? Sollten sie es bei passiv-organisatorischen Gegenmaßnahmen (z. B. Spannen von Sicherheitsnetzen) belassen? Oder dürfen sie die Drohne auch aktiv bekämpfen? Bei der Beantwortung dieser Fragen herrscht weitverbreitete Rat- und Hilflosigkeit.

Deshalb hat sich der Sicherheits-Berater an einen Rechtsanwalt, Dr. Ulrich Dieckert (überörtliche Sozietät Witt Roschkowski Dieckert – www.wrd.de), gewandt. Der Experte, der Errichter bei der Einführung sicherheitstechnischer Einrichtungen berät, stellte dem Sicherheits-Berater seine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen als Gastbeitrag zur Verfügung:
„Drohnen: Gefahren und deren Abwehr aus rechtlicher Sicht“. Darin diskutiert er zum Beispiel, ob sich rechtliche Definitionen wie „Notwehr“, „Notstand“, „Selbsthilfe“ oder „vorläufige Festnahme“ für die Abwehr von Drohnen eignen.

Den 24-seitigen Fachbeitrag hat der Sicherheits-Berater auf www.sicherheits-berater.de online gestellt. Er ist durch Klick auf den dort vorhandenen Drohnen-Button aufrufbar (oder www.sicherheits-berater.de/SIB/Gastbeitrag_Drohnen_Dr_Dieckert.pdf). Schnellleser finden in Ausgabe 20/2015 des Sicherheits-Berater vom 15. Oktober 2015 eine Zusammenfassung. Auch diese ist online einsehbar - unter dem Kurzlink http://bit.ly/1VTKWDs.