Konsultation des BaFin für das “Testament” systemrelevanter Banken

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat den “Entwurf eines Rundschreibens zu Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen” veröffentlicht (MaSan). Als systemrelevant definierte Banken haben auf der Grundlage des §25a KWG einen Sanierungsplan zu erstellen. Dieser muß diese Institute in Krisenfällen in die Lage versetzen, die Überlebensfähigkeit ohne den Verlust von Steuergeldern zu sichern. Die Kreditinstitute haben hierzu in ihrem “Testament” Handlungsoptionen zu beschreiben, um die Finanzstärke sicher- und wiederherzustellen, wenn Belastungsszenarien eintreten. Hierzu sind auch die wesentlichen und systemrelevanten Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und nachvollziehbar zu begründen. Dies schreit geradezu nach einer Business Impact Analyse. Im Kern geht es um den “großen Notfallplan”, der die Überlebensfähigkeit des Kreditinstituts bei Finanzmarktkrisen aus sich heraus, ohne staatliche Hilfe, sichern soll. Bis Ende 2013 sind die Sanierungspläne zu entwickeln und implementieren. Die Jahresabschlussprüfer haben den Sanierungsplan jährlich zu prüfen und beurteilen. Die für die Umsetzung in Krisensituationen  notwendigen Informationen sind jederzeit verfügbar zu halten. Bei der Erstellung sind alle erforderlichen Organisationseinheiten einzubeziehen.

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