Dem Großbrand folgt der Kampf ums Geld

Der Halbleiterproduzent Schweizer Electronic AG aus dem Schwarzwald hat durch einen Großbrand sein Hauptwerk verloren. Nun kündigt sich ein langwieriges Gerichtsverfahren um die Begleichung des Schadens durch die Versicherung an.

Artikel in der FAZ vom 14.05.2007

Die Übertragung von Risiken und deren Folgen wie zum Beispiel bei einem Großbrand hat so seine Tücken. Insbesondere die genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen – bei Versicherungsabschluss – und vor allem die penible Einhaltung der geforderten Auflagen (Brandschutz und andere Vorsorgemaßnahmen) sind hier von Bedeutung, damit die Versicherung im Schadensfall auch die volle Leistung übernimmt. Die Risikovorsorge und die Reduzierung des Schadens durch ein entsprechendes Business Continuity Management ist allemal billiger.

One Response

  1. BCMvision | Dirk Ehrenberg

    „Der Mix macht´s … oder die Rolle des BCM im Corporate Risk Management“

    Das Versicherer in einer Welt von Quartalsberichten, Rating & Bonitätsspiegel und Aktienkurspflege genauer prüfen, ob sie tatsächlich in der Pflicht sind, ist nichts neues. …

    Selbst wenn die Schweizer Electronic AG das Verfahren gewinnt, bleibt es auf wesentlichen Folgen (z. B. Reputationsschaden, Kundenverlust, Auftragsverlust) sitzen. Eine Kombination aus Risikotransfer und Risikominderung/-bewältigung wäre eine gute Kombination gewesen.

    Bei der Schweizer Electronic AG wurde anscheinend der Fall nicht zu Ende gedacht. Nach der Risikoidentifikation/ -analyse muss entschieden werden, ob das Risiko vermindert, transferiert, akzeptiert oder verworfen werden soll. Diese Entscheidung ist immer eine Einzelbetrachtung. Ein Kostenvergleich kann helfen, ist aber nur eine Wahrheit. Oft ist zu beobachten, dass gerade im Umfeld des Risikotransfer (z. B. Versicherung, Outsourcing) das Paradigma “fire & forget” vorherrscht. Verträge werden abgeschlossen und erst im Schadensfall/ Streitfall wieder gelesen.

    Ein funktionierendes Risikomanagement beinhaltet die regelmäßige Überprüfen von Verträgen. Auch das BCM sieht innerhalb des Provider-Management die Überprüfung der Rechte & Pflichten der Vertragspartner vor. Die “Welt dreht sich weiter” und die Verträge müssen z. T. angepasst werden. Dies ist nicht nur lästige Pflicht sondern birgt neben dem Potenzial der Kostenoptimierung auch die Stärkung des Verhältnisses der Vertragspartner. Gerade in kritischen Situation muss sich beweisen, dass diese belastbar ist. 😉

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