Bundesverfassungsgericht: bewaffneter Einsatz der Bundeswehr in Ausnahmesituationen im Inland zulÀssig

Das Plenum des Verfassungsgerichts, bestehend aus den 16 Richtern des ersten und zweiten Senats, haben eine weitgehende Grundsatzentscheidung zum bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inland gefällt. Mit ausgelöst wurde diese Entscheidung durch die Fragestellung nach den Anschlägen vom 11. September, ob durch Terroristen gekaperte Flugzeuge abgeschossen werden dürfen. Im Februar 2006 hatte der erste Senat diese Frage verneint. Ein Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen im Inland wurde generell ausgeschlossen. Diese Entscheidung hat das Plenum des Verfassungsgerichts nun aufgehoben. In Ausnahmefällen darf zur Gefahrenabwehr auf militärische Mittel zurückgegriffen werden. Hierfür sind jedoch strikte Voraussetzungen zu betrachten. Ein Einsatz ist nur bei “Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes” erlaubt, nicht jedoch bei Gefahren, die aus einer demonstrierenden Menschenmenge drohen. Der Waffeneinsatz muss das letzte Mittel sein. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am Freitag bekannt gegeben. Die schriftliche Fassung des Urteils liegt noch nicht vor.