Überarbeitete MaRisk des BaFin veröffentlicht

RechtDie Konsultationsphase zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement des BaFin ist abgeschlossen (bcm-news berichtete).

Bezüglich deer Regelungen zum Notfallmanagement im Abschnitt AT 7.3 wurden die Neuformulierungen aus den Konsultationspapieren übernommen.

Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit bei internen und externen Auslagerungen die Notfallpläne aufeinander abzustimmen.

Die MaRisk sind mit Wirkung ab 01.11.2007 gültig und können von der Homepage des BaFin abgerufen werden (Aufsichtspraxis->Rundschreiben->2007).