Notfallmanagement bei der Reiseplanung

Die “freien Tage” sind  wie geschaffen für die Reiseplanung im nächsten Jahr. Bei naßkaltem Wetter ist das Stöbern in Reisekatalogen eine willkommene Abwechslung,. Dabei wird natürlich in erster Linie an interessante Ziele, Sonne, Meer, Berge oder ähnliches gedacht. Mit “BCM-Wissen” im Hinterkopf sollte allerdings das Thema “Reiserücktritts-versicherung” nicht unter den Tisch fallen. Meistens werden entsprechende “Versicherungspakete” gleich mit angeboten. Aber wie bei so häufig steckt auch dabei der “Teufel im Detail”.

Es gibt zwei große Missverständnisse über die Rücktrittskostenversicherung. Das Erste: Der Versicherer zahlt, wenn Urlauber aufgrund von Epidemien im Reiseland nicht anreisen. Das Zweite: Er zahlt, wenn sie aufgrund von Terroranschlägen absagen. Aber beides stimmt nicht: Weder Schweinegrippe in Mexiko noch Terror-anschläge auf Mallorca lassen die Versicherungsunternehmen als Rücktrittsgrund gelten. Auch Unwetter im Reiseland akzeptieren sie nicht. Die Angst vor Epidemie, Terror und Wirbelsturm ist grundsätzlich nicht versichert.

Aber dennoch haben die Rücktrittsversicherer ihr Angebot in den vergangenen Jahren individuell ausgedehnt: So erkennen außer Generali inzwischen alle den Verlust des Arbeitsplatzes als Rücktrittsgrund an. Einige lassen auch den Wechsel des Arbeitgebers, die Einberufung zur Bundeswehr oder das Nachholen von Prüfungen gelten.

Schauen Sie also vor dem Abschluss eines derartigen Vertrages wie immer auch in das “Kleingedruckte” und vorher in den Testbericht in Spiegel online, damit Sie vor negativen Überraschungen gefeit sind und sich entspannt auf die schönen Tage freuen können.

25. Dezember 2009 · Author:
Allgemein, Awareness, Notfallplanung, Risikomanagement, Versicherung ·

 

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